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  • Das Gericht

Zuständigkeit, Organisation und Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter)

Zuständigkeit

Das Landesarbeitsgericht ist zuständig für

  • Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven
  • Beschwerden gegen Beschlüsse im Beschlussverfahren des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven
  • Beschwerden gegen sonstige Beschlüsse des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven

Organisation

Präsident des Landesarbeitsgerichts ist Herr Oliver Sanner.

Beim Landesarbeitsgericht sind zur Zeit 3 Kammern eingerichtet.
Die Kammern sind besetzt mit einem Berufsrichter (Vorsitzender) und zwei ehrenamtlichen Richtern, je einer aus den Reihen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Die Geschäftsstellen der Kammern sind erreichbar unter der Telefonnummer 0421 361 6371

Den richterlichen Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier:

Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2016 (pdf, 159.9 KB)

Präsidiumsbeschluss vom 21.07.2016 (pdf, 26.3 KB)

Präsidiumsbeschluss vom 29.08.2016 (pdf, 31.5 KB)

Präsidiumsbeschluss vom 27.09.2016 (pdf, 46.8 KB)

Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2017 (pdf, 110.7 KB)

Präsidiumsbeschluss vom 24.03.2017 (pdf, 39.5 KB)

Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2018 (pdf, 110.3 KB)

Präsidiumsbeschluss vom 21.03.2018 (pdf, 44.9 KB)

Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2019 (pdf, 108.5 KB)

Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2020 (pdf, 155.2 KB)

Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2021 (pdf, 162.1 KB)

Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2022 (pdf, 162.2 KB)

Präsidiumsbeschluss vom 14.11.2022 (pdf, 31.9 KB)

Anlage zum Präsidiumsbeschluss vom 14.11.2022 (pdf, 15.4 KB)

Präsidiumsbeschluss vom 19.12.2022 (pdf, 6.1 KB)

Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2023 (pdf, 163.1 KB)

Präsidiumsbeschluss vom 02.05.2023 (pdf, 106.9 KB)

Präsidiumsbeschluss vom 07.06.2023 (pdf, 105.1 KB)

Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2024 (pdf, 163.8 KB)

Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter)

Beim Landesarbeitsgericht Bremen wird das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) als zusätzliche freiwillige und kostenneutrale Möglichkeit der Lösung von Konflikten angeboten. Das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) konzentriert sich ausschließlich auf bereits bei den Gerichten anhängige Verfahren und wird durch am Landesarbeitsgericht Bremen tätige Richterinnen und Richter durchgeführt, die eine Mediationsausbildung absolviert haben.

Mediation wird in Bremen und Bremerhaven auch durch freiberufliche Mediatoren wie z. B. Rechtsanwälte angeboten.

Die Geschäftsstelle der Güterichterkammern ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421 361 10816

Was bedeutet das Wort „Mediation“?

Was ist Mediation?

Was ist ein „Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter)“?

Was sind die Vorteile eines Güterichterverfahrens (Mediation beim Güterichter)?

Wie läuft das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) beim Landesarbeitsgericht Bremen ab?

Was bedeutet das Wort „Mediation“?

Das Wort „Mediation“ bedeutet so viel wie „Vermittlung“, genauer gesagt: „friedensstiftende versöhnende Vermittlung“.

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Was ist Mediation?

Mediation ist

  • ein freiwilliges Verfahren,
  • in dem die am Konflikt beteiligten Personen diesen Konflikt selbst und einvernehmlich lösen, und zwar auf Basis gegenseitigen Verständnisses
  • und mit Hilfe einer neutralen Mediatorin bzw. eines neutralen Mediators, die bzw. der das Gespräch steuert und strukturiert, aber selbst keine Entscheidung in der Sache trifft.

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Was ist ein „Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter)“?

Das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) ist eine besonders geeignete Form der Konfliktlösung.

Es ist ein freiwilliges, nichtöffentliches Verfahren, in dem speziell ausgebildete Richter als Güterichter ohne Entscheidungskompetenz die Parteien dabei unterstützen, selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Mediation ist die Kunst, die Lösung zu finden. Der Güterichter bedient sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern, indem er das Gespräch steuert und strukturiert. Der Güterichter trifft aber keine Entscheidung in der Sache.

Der Güterichter ist in dem Verfahren nicht der gesetzliche bzw. zuständige Richter. Daher entscheidet er den Rechtsstreit nicht und erteilt auch keinen Rechtsrat. Er nimmt weder eine eigene Bewertung oder Einschätzung und auch keine Prognose über Erfolg und Misserfolg der Klage vor.

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Was sind die Vorteile eines Güterichterverfahrens (Mediation beim Güterichter)?

  • Alle Verfahrensbeteiligten suchen gemeinsam eine zukunftsorientierte Lösung des Konflikts.
  • Es spielen nicht nur die Sach- und Rechtslage eine Rolle, sondern es werden vor allem die jeweiligen Interessen und Motive berücksichtigt. Der Güterichter unterstützt die Beteiligten dabei, eine eigenverantwortliche Gesamtlösung zu finden.
  • Das Güterichterverfahren ist nicht öffentlich.
  • Ein Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) verkürzt in der Regel das Gerichtsverfahren und kann dazu beitragen, zukünftige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  • Die Teilnahme an einem Güterichterverfahren ist stets freiwillig.
  • Das Ergebnis wird von allen Beteiligten gut akzeptiert, weil sie selbstverantwortlich und aktiv die Lösung erarbeitet haben.

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Wie läuft das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) beim Landesarbeitsgericht Bremen ab?

  • Ein Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) kann nur dann durchgeführt werden, wenn alle am Gerichtsverfahren Beteiligten - Klägerin bzw. Kläger sowie Beklagte bzw. Beklagter - einverstanden sind.
  • Für die Dauer des Güterichterverfahrens wird das streitige gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht.
  • Ist das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) erfolgreich, endet es mit einem Vergleich. Das streitige gerichtliche Verfahren wird dann, je nach dem, was die Beteiligten vereinbart haben, beendet.
  • Scheitert das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter), wird das streitige gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter weitergeführt.

Flyer (pdf, 32.1 KB)

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