Das Landesarbeitsgericht ist zuständig für
Präsident des Landesarbeitsgerichts ist Herr Oliver Sanner.
Beim Landesarbeitsgericht sind zur Zeit 3 Kammern eingerichtet.
Die Kammern sind besetzt mit einem Berufsrichter (Vorsitzender) und zwei ehrenamtlichen Richtern, je einer aus den Reihen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Die Geschäftsstellen der Kammern sind erreichbar unter der Telefonnummer 0421 361 6371
Den richterlichen Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier:
Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2016 (pdf, 159.9 KB)
Präsidiumsbeschluss vom 21.07.2016 (pdf, 26.3 KB)
Präsidiumsbeschluss vom 29.08.2016 (pdf, 31.5 KB)
Präsidiumsbeschluss vom 27.09.2016 (pdf, 46.8 KB)
Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2017 (pdf, 110.7 KB)
Präsidiumsbeschluss vom 24.03.2017 (pdf, 39.5 KB)
Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2018 (pdf, 110.3 KB)
Präsidiumsbeschluss vom 21.03.2018 (pdf, 44.9 KB)
Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2019 (pdf, 108.5 KB)
Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2020 (pdf, 155.2 KB)
Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2021 (pdf, 162.1 KB)
Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2022 (pdf, 162.2 KB)
Präsidiumsbeschluss vom 14.11.2022 (pdf, 31.9 KB)
Anlage zum Präsidiumsbeschluss vom 14.11.2022 (pdf, 15.4 KB)
Präsidiumsbeschluss vom 19.12.2022 (pdf, 6.1 KB)
Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2023 (pdf, 163.1 KB)
Präsidiumsbeschluss vom 02.05.2023 (pdf, 106.9 KB)
Beim Landesarbeitsgericht Bremen wird das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) als zusätzliche freiwillige und kostenneutrale Möglichkeit der Lösung von Konflikten angeboten. Das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) konzentriert sich ausschließlich auf bereits bei den Gerichten anhängige Verfahren und wird durch am Landesarbeitsgericht Bremen tätige Richterinnen und Richter durchgeführt, die eine Mediationsausbildung absolviert haben.
Mediation wird in Bremen und Bremerhaven auch durch freiberufliche Mediatoren wie z. B. Rechtsanwälte angeboten.
Die Geschäftsstelle der Güterichterkammern ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421 361 10816
Was bedeutet das Wort „Mediation“?
Was ist ein „Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter)“?
Was sind die Vorteile eines Güterichterverfahrens (Mediation beim Güterichter)?
Wie läuft das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) beim Landesarbeitsgericht Bremen ab?
Das Wort „Mediation“ bedeutet so viel wie „Vermittlung“, genauer gesagt: „friedensstiftende versöhnende Vermittlung“.
Mediation ist
Das Güterichterverfahren (Mediation beim Güterichter) ist eine besonders geeignete Form der Konfliktlösung.
Es ist ein freiwilliges, nichtöffentliches Verfahren, in dem speziell ausgebildete Richter als Güterichter ohne Entscheidungskompetenz die Parteien dabei unterstützen, selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Mediation ist die Kunst, die Lösung zu finden. Der Güterichter bedient sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern, indem er das Gespräch steuert und strukturiert. Der Güterichter trifft aber keine Entscheidung in der Sache.
Der Güterichter ist in dem Verfahren nicht der gesetzliche bzw. zuständige Richter. Daher entscheidet er den Rechtsstreit nicht und erteilt auch keinen Rechtsrat. Er nimmt weder eine eigene Bewertung oder Einschätzung und auch keine Prognose über Erfolg und Misserfolg der Klage vor.