Wann kann Beschwerde eingelegt werden?
Wer kann Beschwerde einlegen?
Welche Fristen sind zu beachten?
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Gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse im Beschlussverfahren des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven kann Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Bremen eingelegt werden.
Beachten Sie bitte die Rechtsmittelbelehrung des Arbeitsgerichts.
Die Beschwerde darf nur eingelegt werden von
Vor dem Landesarbeitsgericht müssen sich die Beteiligten, die Rechtsmittel einlegen, von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einer Vertreterin/einem Vertreter einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes vertreten lassen.
Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt 1 Monat und die für die Begründung der Beschwerde 2 Monate jeweils ab Zustellung des Beschlusses des Arbeitsgerichts.
Ausnahme: Beschlüsse gemäß § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle). In diesen Verfahren ist die Beschwerde innerhalb von 2 Wochen einzulegen und zu begründen.