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09.04.2025 - Berücksichtigung von Ratenzahlungen auf Rechtsanwaltskosten für Strafverfahren als besondere Belastung nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO

Datum der Entscheidung
09.04.2025
Aktenzeichen
1 Ta 1/25
Rechtsgebiet
Prozesskostenhilfe
Schlagworte
Besondere Belastung, Ratenzahlung, Rechtsanwaltskosten für Straf- oder Bußgeldverfahren
Leitsatz
Angemessene Ratenzahlungen auf Rechtsanwaltskosten aus Straf- oder Bußgeldverfahren sind als besondere Belastungen im Sinne von § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO anzuerkennen, wenn sie eingegangen wurden, bevor das aktuelle Verfahren absehbar war und der Höhe nach angemessen sind (a.A. LAG Köln, Beschluss vom 14.07.2010 – 1 Ta 161/10-).