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08.02.2018 - Kein Streitwert für Verzugspauschale

Datum der Entscheidung
08.02.2018
Aktenzeichen
3 Ta 49/17
Normen
§ 288 Abs. 5 BGB
§ 4 ZPO
Rechtsgebiet
Streitwert
Leitsatz
Die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB bleibt als Nebenforderung im Sinne des § 4 Abs. 1 ZPO bei der Berechnung des Streitwerts unberücksichtigt.