Leitsatz
Die Erhebung der öffentlichen Klage nach § 170 Abs. 1 StPO schließt die Annahme einer unzulässigen Wiederholungskündigung nicht aus, wenn sich daraus mangels arbeitgeberseitiger
Kenntnis vom Inhalt der Anklageschrift keine neuen Verdachtsmomente für ein strafbares Verhalten des (gekündigten) Arbeitnehmers ergeben und der übrige Kündigungssachverhalt bereits Gegenstand materieller Prüfung in einem vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren
gewesen ist.(Rn.46)
(Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 42/23)