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Neu! Verordnung zur verpflichtenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Beteiligte

Verordnung zur verpflichtenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Beteiligte (pdf, 55.6 KB)

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 1. Dezember 2005 ist beim Landesarbeitsgericht Bremen
die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet. Berufungen, Verfahrensanträge, Rechtsmittel oder sonstige Schriftsätze können beim Landesarbeitsgericht in elektronischer Form eingereicht werden. Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite des Senators für Justiz und Verfassung unter folgender Adresse:

www.justiz.bremen.de.

Unter der E-Mail-Adresse office@landesarbeitsgericht.bremen.de können Sie dem Landesarbeitsgericht auch
eine Nachricht senden. Der Kommunikationsweg über E-Mail steht aber ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Rechtswirksame Schriftsätze können nur im elektronischen Rechtsverkehr (siehe dazu www.justiz.bremen.de) eingereicht werden.

Über etwaige aktuelle Störungen der elektronischen Gerichtspostfächer können Sie sich unter folgender Adresse:

Aktuelle Meldungen (justiz.de)

informieren.